Hingreifen und Zurückziehen

Etwas, das man besonders augenfällig bei Kleinkindern beobachten kann. Das Kind greift nach allen erreichbaren Gegenständen, betastet sie, nimmt sie gelegentlich auch in den Mund, und wirft sie anschließend wieder weg. Das Hingreifen, das im übertragenen Sinne mit “Begreifen” zu tun hat, stellt eine zeitweilige Inbesitznahme dar. Wenn das Interesse daran nachlässt, zieht sich das Kind von der Sache wieder zurück und stellt damit eine vorher bestandene Distanz wieder her.

Diese Abläufe findet man in jedem Lebensalter, jedoch sind sie später nicht mehr so offensichtlich. Sie sind Ausdruck und Gradmesser des Überlebenspotentials eines Menschen. Ein geistig gesunder Mensch hat die Fähigkeit, prinzipiell ohne Einschränkung hinzugreifen. Darüber hinaus kann er sich jederzeit von einer Sache wieder zurückziehen. Wenn beides nicht ausgewogen möglich ist, liegt eine geistige Störung vor.

Ängstliche Menschen beschränken ihr eigenes Hingreifen unnötigerweise und berauben sich dadurch einer gewissen Lebensqualität. Süchtige oder manisch Depressive können vielfach von bestimmten Dingen nicht loslassen. Beides bedarf der Aufmerksamkeit. Verloren gegangene Fähigkeiten im Bereich des Hingreifens und Zurückziehens können rehabilitiert werden, indem man es die Person zum Beispiel unter der Anleitung eines Auditors* ausreichend lange tun lässt.

Im Zusammenleben mit Anderen ist das Hingreifen vielfach streng geregelt und deshalb durch Gesetze oder andere Kodizes eingeschränkt. Und zwar immer dann, wenn das Hingreifen des einen, die Rechte Anderer beschneiden oder verletzen würde. Das gilt besonders für Eigentum und Besitz. Eine Beachtung ethischer* Grundsätze wird von einem geistig gesunden Wesen jedoch nicht als Einschränkung des Hingreifens und dadurch nicht als Verlust empfunden.  

Siehe auch Havingness*.

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