Abwertung 

Eine A. ist die verbale negative Bewertung eines Dritten. Sie kann beleidigend, schmähend, verletzend usw. sein und führt regelmäßig zu einem Konflikt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die A. inhaltlich zutreffend ist oder nicht. Die abgewertete Person fühlt sich herabgesetzt und im Einzelfall in ihrer Würde verletzt. Jemand, der Ziel einer Abwertung wird, reagiert regelmäßig mit
Antagonismus*.

Betreffend den Auditor* ist eine von diesem ausgehende A. noch weniger akzeptabel als eine Bewertung*. Sie ist deshalb untersagt.

.