Psychologie 

Lehre von den unbewussten seelischen Vorgängen und dem dadurch beeinflussten Verhalten des Menschen. Ein Diplom-Psychologe ist Absolvent eines Psychologiestudiums.

Hubbard* lehnte die Psychologie kategorisch ab und bezeichnete sie als eine Berufsgruppe von Betrügern, weil Psychologen seiner Meinung nach (wider besseres Wissen) nur vorgeben, Sachkundige der Psyche* zu sein. In Wahrheit wüssten sie, dass sie nichts wissen. Er hielt Psychologen durch ihre Ausbildung für dauerhaft “verdorben”, seine (Hubbards) Techniken zu verstehen und sie anzuwenden.

Und in der Tat begreifen nur wenige Psychologen den Menschen als geistiges Wesen, sondern suchen das, was sie unter Psyche* verstehen, im Gehirn. Als therapeutische Institution hat die Psychologie im Volk einen ambivalenten Ruf. Dies liegt nicht nur an den zahlreichen Lehren einzelner Universitätsprofessoren, sondern gelegentlich auch an den abenteuerlichen Spekulationen, die manche Psychologen von sich geben, wenn sie zum Beispiel vor einer Fernsehkamera zu den Motiven eines Straftäters Stellung nehmen sollen, der durch seine Tat für großes Aufsehen gesorgt hat. So wird auch die Kriminologie* deren Übergänge zur Psychologie fließend sind, als Wissenschaft nicht ernst genommen. Zu den Gründen, warum ein Mensch Straftaten begeht, lesen Sie bei Interesse die Beiträge über Böse Absichten* und über Service Faksimiles*.

Die Psychologie hat dort einen gewissen Wert, wo sie durch statistische Erhebungen Gemeinsamkeiten des menschlichen Verhaltens in bestimmten Situationen etabliert. Ihr fehlt jedoch die Qualifikation, zutreffende Aussagen darüber zu  treffen, warum ein Mensch im Einzelfall so und nicht anders gehandelt hat. Wenn sich Psychologen dazu äußern, dann stets in Gestalt von Spekulationen, die ein aufmerksamer Zuhörer als solche erkennt und in der Regel daher als wertlos ansieht. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist es in diesem Kontext bedenklich, Psychologen von einem Gericht als Sachverständige zu bestellen.   

Das gilt grundsätzlich auch für psychiatrische* (ärztliche) Gutachten, die eine Aussage darüber treffen sollen, ob ein Straftäter zum Zeitpunkt der Tat “zurechnungsfähig” war. Der Psychiater soll darüber befinden, ob der Täter gemäß §20 StGB “wegen einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung, Schwachsinns oder einer anderen schweren seelischen Abartigkeit unfähig war, das Unrecht seiner Tat einzusehen und danach zu handeln”. Wird das bejaht, gilt er als schuldunfähig und kann nicht bestraft werden. (Nulla poena sine culpa.) Das Gericht stützt sich dabei betreffend die Psyche des Täters auf die Meinung eines Dritten.

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