Solo-Assist  (Assist = Beistand, Hilfestellung)

So genannte freie Auditoren werden gelegentlich von selbsternannten Fallüberwachern angewiesen, mit der
Solo-Technik* Assists zu auditieren. Häufig sollen dabei mit Zweiwegkommunikation* Fallaspekte der Person erörtert oder ungewöhnliche Reparaturaktionen durchgeführt werden. Eine solche Anweisung lässt erkennen, dass der “Fallüberwacher” inkompetent ist. Er kann damit schweren Schaden anrichten.

Im HCOB 11. September 1970, “Solo-Assists”,  wurde das von Hubbard “streng verboten”. Zitat: “Bei solchen Aktionen habe ich einen Solo-Auditor niemals irgend etwas anderes tun sehen, als sich zu versauen”.

Im Solo-Auditing soll der Auditor nur das auditieren, was auf der jeweiligen Stufe ausdrücklich vorgesehen ist. Aktionen, die ein Reparatur-, Fortschritts- Rückkehr- oder Förderungsprogramm darstellen, sind ihm strikt untersagt. Diese müssen wie nötig im regulären Auditing von einem professionellen Auditor durchgeführt werden. Das gilt ganz besonders für Zweiwegkommunikation. Hier würde sich der Solo-Auditor selbst freie Fragen stellen und sie auch selbst beantworten, was schnell zu einem Chaos führen kann. 

Hintergrund ist, dass dem Solo-Auditor in der Sitzung ein Verbündeter* fehlt. Dies kann dazu führen, dass er mit Dingen konfrontiert wird, die ihn überwältigen. Die Sitzung gerät dann außer Kontrolle. Weil dieses Risiko prinzipiell bei jedem Solo-Auditing besteht, rät der Verfasser dazu, sich (wann immer möglich) von einem professionellen Auditor auditieren zu lassen.   

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