Fremdbestimmung

Jedes Individuum möchte gerne vollständig selbst über seine eigenen Angelegenheiten bestimmen. Wird es daran gehindert oder wird es zu Handlungen veranlasst, die es nicht möchte, unterliegt es einem Einfluss, über den es keine Kontrolle ausüben kann. Sehr häufig ist sich die Person jedoch einer solchen Fremdbestimmung nicht bewusst und schreibt die von ihr getroffenen Entscheidungen, ihre Handlungen, Reaktionen, Emotionen usw. dem eigenen Willen, ihrem Charakter, ihrer Erziehung, ihrer emotionalen Verfassung oder schicksalhaften Zuständen zu. Die Gesellschaft untersucht grundsätzlich die Ursachen nicht, sondern beurteilt Menschen danach, wie sie sich verhalten. Im Strafrecht gibt es Ausnahmen, wenn Personen, die eine schwere Straftat begangen haben, als psychisch krank eingeschätzt werden, gelten sie zwar als “schuldunfähig”, werden jedoch in die
Psychiatrie* eingewiesen.

Gemeint ist hier nicht die Fremdbestimmung, die allgemein durch staatliche Rechtsvorschriften geregelt ist. Im Rechtsstaat* ist jeder vor dem  Gesetz gleich. Es geht um die subjektive Fremdbestimmung, der man auch als Einsiedler unterworfen ist und die die Entscheidungsfreiheit eines Wesens beschneidet oder ganz beseitigt. Sie bewirkt, dass ein Mensch anders denkt und handelt, als er es bei genauer Betrachtung tatsächlich will. Trotzdem tut er es und steht damit nicht selten im Konflikt mit sich selbst. Das kann dazu führen, dass ein Individuum sich selbst verachtet oder sogar hasst. Und zwar dann, wenn es immer wieder der Tatsache zuwiderhandelt, dass der Mensch von Natur aus gut ist.

Derjenige, der sich dieser Mechanismen bewusst ist, sucht deshalb nach geistiger Freiheit*. Seine Fremdbestimmung kommt aus dem Unterbewusstsein*. Das ist der Bereich, wo der Mensch Dinge ablegt, die er nicht konfrontieren kann oder will. In erster Linie seine überlebensfeindlichen Postulate*. Letztere sind es, die Befehlsgewalt über ihn haben und ihn zeitweilig zu einer ganz anderen Person machen. Das Unterbewusstsein trifft auf der Basis des jeweiligen Postulats Entscheidungen. Und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem das Bewusstsein noch völlig ahnungslos ist. Ein bedrohlicher Sachverhalt. Auch wenn solche Postulate irgendwann (vor langer Zeit) vom Wesen selbst gemacht wurden, werden sie in der Gegenwart als fremd empfunden, weil sich die Sicht auf die Dinge geändert hat oder weil das Individuum spürt, dass diese Beschlüsse damals einen kranken Hintergrund hatten. 

Man könnte in diesem Zusammenhang davon sprechen, dass subjektiv fremdbestimmte Menschen aus mehreren “Persönlichkeiten” bestehen, die von unterschiedlichen Postulaten beherrscht werden. Wer das bei sich spürt, entwickelt zunehmend den Wunsch, daran etwas zu ändern. Unter Postulate auditieren können Sie sich über ein funktionierendes Verfahren informieren, wie man schädliche Postulate findet und beseitigt.

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