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Unterbewusstsein
Dieser Begriff wurde seinerzeit gewählt, weil man davon ausging (und immer noch ausgeht), dass das U. sich “unterhalb” des Bewusstseins* befindet. Man könnte es auch “Nebenbewusstsein” nennen. Es ist nicht nur ständig wach, sondern nimmt ohne Unterbrechung durch Sehen, Hören, Fühlen usw. alles wahr. Freud nannte es das “Unbewusste”, was vermutlich die noch bessere Wortwahl war. Das U. lässt sich nicht im Gehirn finden und kann deshalb dort auch nicht therapiert werden. Ein Teil des spirituellen Gedächtnisses befindet sich im U. Wenn man es mit der Computertechnik vergleichen würde, könnte man es einen vollständigen Rechner mit einem eigenen (zeitweilig verrückten) Betriebssystem nennen. Es ist der Bereich, wo der Mensch Dinge ablegt, die er nicht konfrontieren kann und deshalb verdrängt*. In erster Linie seine überlebensfeindlichen Postulate*. Sie sind es, die Befehlsgewalt über ihn haben und ihn zeitweilig zu einer ganz anderen Person machen. Das U. trifft auf der Basis des jeweiligen Postulats Entscheidungen. Und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem das Individuum noch völlig ahnungslos ist. Entscheidungen, die es im Einzelfall dennoch willfährig ausführt. Die Gesellschaft macht keinen Unterschied, ob eine Handlung vom Unterbewusstsein oder vom Bewusstsein veranlasst wurde. Sie wäre zu einer solchen Feststellung auch nicht fähig. Die Schaden verursachende Person wird daher generell nur an ihrer Handlung gemessen und dafür in der Öffentlichkeit auch verantwortlich gemacht. Im Strafrecht wird dagegen differenziert¹).
¹) Das deutsche Strafrecht kennt die Begriffe “krankhafte seelische Störung”, “tiefgreifende Bewusstseinsstörung”, “Schwachsinn” sowie “andere seelische Abartigkeit” und trägt diesen im §20 StGB Rechnung, indem es dort die Schuldunfähigkeit eines Täters definiert. Damit werden die im letzten Absatz geschilderten Mechanismen prinzipiell anerkannt, sofern ein Gutachter dies vor Gericht im Einzelfall bejaht. Das ist jedoch regelmäßig nur dann der Fall, wenn die Person deutliche psychische Auffälligkeiten erkennen lässt. Der Täter wird dann allerdings nicht auf freien Fuß gesetzt, sondern in die Psychiatrie* eingewiesen, weil von ihm potentiell eine Gefahr für Andere ausgeht.
Das Individuum in seiner Eigenschaft als geistiges Wesen hat sich offenbar vor langer Zeit selbst mit zwei Bewusstseinsebenen ausgestattet: Das Bewusstsein und das Unterbewusstsein. Damit begann das bis in die Gegenwart andauernde Unheil, aus dem es ohne eine geeignete Therapie kein Entrinnen gibt. Dabei sollte das U. zunächst die Dinge erleichtern, indem dort die überlebensfeindlichen Wahrnehmungen und Entscheidungen verborgen wurden, um sie sich nicht ständig anschauen zu müssen. Die Entwicklung vollzog sich jedoch anders als geplant, weil das U. ein Eigenleben zu führen begann. Das Wesen sah sich bald in der Rolle des von Goethe erschaffenen Zauberlehrlings, der das, was er in Gang gesetzt hatte, willentlich nicht mehr los wurde.
Wie ursprünglich von Hubbard behauptet, arbeitet das U. nicht nur auf einer Reiz-Reaktions-Basis, sondern trifft eigene Entscheidungen, was sich u. a. darin äußert, dass es darüber befindet, wo sich das Wesen chronisch auf der Tonskala* befindet. Das Bewusstsein* hat darauf nur scheinbar einen Einfluss. Dies macht deutlich, dass das U. über das Individuum herrscht und es so zu einem fremdbestimmten* Sklaven macht. Die Notwendigkeit, daran etwas zu ändern, ist also sehr hoch.
Beim Träumen erscheinen Bilder aus dem Unterbewusstsein. Wer schon einen Albtraum erlebt hat, der weiß, dass dabei auch auf die physiologischen Abläufe eingewirkt wird. Das Herz erhöht die Schlagfrequenz, die Atmung wird beschleunigt, und der Blutdruck steigt. Mancher ist beim Aufwachen aus einem solchen Traum in Schweiß gebadet. Ein Beweis dafür, wie sehr das U. die Kontrolle ausüben kann. Das gilt auch für Krankheiten. Viele sind psychosomatischer* Natur und machen dem Individuum nicht selten schwer zu schaffen. Die Symptome kommen oft plötzlich und sind schulmedizinisch kaum erklärlich. Besonders dann, wenn mehrere zeitgleich auftreten, aber nicht zusammen “passen”. Dazu zählen Herz- und Kopfschmerzen, Gelenkscherzen an wechselnden Stellen, undefinierte Schmerzen im Bauchraum, Autoimmunerkrankungen, Anomalien der Haut usw.
Da das Individuum willentlich keinen Zugang zum U. hat, sind ihm die dort abgelegten Daten im wahrsten Sinne des Wortes unbekannt*. Die Sperre zwischen Bewusstsein und U. besteht jedoch nur in einer Richtung. Das U. kann Geist und Körper der jeweiligen Person in bestimmten Situationen kontrollieren und so erheblich Schaden anrichten. Dabei kann es zur völligen Ausschaltung des Bewusstseins kommen. Das Individuum steht in solchen Fällen hilflos daneben und muss zusehen, wie unerwünschte Mechanismen ablaufen, ohne dass es dagegen etwas unternehmen kann. Schon lange vor Sigmund Freud war es der Menschheit real, dass jeder eine Art zweite Persönlichkeit mit sich herumträgt, die sich durch Dummheiten, Verrücktheiten, Bösartigkeiten usw. auszeichnet und die davon betroffene Person zeitweilig massiv beeinflusst. Der Volksmund prägte dafür den Begriff “innerer Schweinehund”.
Diese Bösartigkeiten können auch rein gedanklicher Natur sein. Sie machen sich zum Beispiel bemerkbar bei gesellschaftlichen, ethnischen, religiösen oder die sexuelle Orientierung betreffenden Themen und manifestieren sich in Abwertung, Ablehnung und/oder Hass. Dem Individuum mag es bewusst sein, dass zum Beispiel Rassismus und Hass inakzeptabel sind und dass Personen, die das offen zeigen, sich selbst disqualifizieren. Trotzdem manipuliert das U. bei entsprechender Disposition weiterhin die Gedanken des betroffenen Menschen und impft ihm fortgesetzt überlebensfeindliche Ideen ein. Dieser schämt sich häufig dafür, dass solche Gedanken ein Teil von ihm sind.
Kommunikationstechniken wie das Auditing* gestatten in Verbindung mit dem E-Meter* einen gefahrlosen Zugang zum U. und eröffnen damit die Möglichkeit, die dort vorhandenen Dinge unschädlich zu machen. Dies geschieht am schnellsten durch die Beseitigung schädlicher Postulate*.
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