Ist das E-Meter ein Lügendetektor ?

Diese Frage lässt sich nicht eindeutig mit ja oder nein beantworten, weil die Bezeichnung selbst ein unbestimmter technischer Begriff ist. Gemäß “Duden” ist der Lügendetektor ein Gerät, mit dem “unwillkürliche körperliche Reaktionen eines Befragten registriert werden können, die möglicherweise Rückschlüsse auf den Wahrheitsgehalt gemachter Aussagen zulassen”.

Der Begriff “Lügendetektor” wird in aller Regel von den Gegnern des E-Meters verwendet, wobei häufig auch sachfremde Erwägungen eine Rolle spielen. Beim Betrachter oder Zuhörer sollen negative Assoziationen geweckt werden, die ihrerseits Ablehnung erzeugen sollen. Es lässt sich niemand gerne beim Lügen ertappen.

Dabei wäre die Lüge im Einzelfall sicher verzeihlich, wenn sich dahinter nicht gelegentlich Dinge verbergen würden, deren Offenlegung für den Betreffenden schlimme Folgen haben können. Wer z.B. einen Mord oder einen Bankraub begangen hat, möchte sicher sein, dass dies geheim bleibt. Häufig sind es aber nur die kleinen Sünden des Alltags, die nicht bekannt werden sollen. Und weil niemand sein ganzes Leben lang immer ohne Fehl und Tadel ist, fühlt sich so mancher beim Thema “Lügendetektor” unangenehm berührt.

Etwas provokativ könnte man hinzufügen, dass diejenigen, die den Lügendetektor fortwährend und lautstark als schlimme Sache anprangern, ganz sicher selbst etwas zu verbergen haben. Damit soll jedoch nicht der Verwendung des Lügendetektors durch deutsche Behörden das Wort geredet werden. Hierzulande ist dieses Gerät im Strafverfahren aus gutem Grunde nicht erlaubt. Ein Beschuldigter oder Angeklagter hat in Deutschland das Recht, die Aussage zum Tatvorwurf zu verweigern. Wenn die Strafverfolgungsbehörden Fragen stellen und zeitgleich körperliche Reaktionen messen dürften, wäre dieses Recht verletzt. In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof 1998 den Lügendetektor im Strafverfahren auch in den Fällen für unzulässig erklärt, in denen die verdächtigte Person seiner Anwendung ausdrücklich zustimmt.

Im amerikanischen Rechtssystem ist die Verwendung eines Lügendetektors unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, jedoch gilt er auch dort nicht als verlässliches Beweismittel, weil körperliche Reaktionen unterschiedliche Ursachen haben mögen und deshalb fehlinterpretiert werden können. Über Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheiden die Geschworenen und nicht der Lügendetektor. Die verwendeten Verfahren beruhen auf der Messung von Puls, Blutdruck, Atmung, motorischer Unruhe, Schweißproduktion usw. Wegen der Vielzahl der vorgenommenen und aufgezeichneten Messungen werden solche Geräte auch als “Polygraph” (griech. “Vielschreiber”) bezeichnet. Im Internet kursieren Anleitungen, wie man den Polygraphen überlisten kann. Dies ist zum Beispiel hilfreich, wenn man in den USA eine Anstellung im Öffentlichen Dienst erhalten will und diese vom Bestehen des Polygraphentests abhängig gemacht wird.  

Demgegenüber misst das E-Meter ausschließlich den Körperwiderstand und kommt deshalb auch mit zwei Elektroden und zwei Leitungen aus. Gemäß der Theorie wird dieser Widerstand durch vorhandene geistige Masse* beeinflusst. Ein lebender Körper verändert ständig seine elektrische Leitfähigkeit. Dies geschieht gelegentlich so schnell, dass das Auge der sich bewegenden Nadel eines Messgeräts kaum folgen kann.

Bei einer Person, die sich geistig in einem besonders entspannten Zustand befindet, kann man eine sinusförmige Veränderung ihres Körperwiderstandes mit einer Frequenz von etwa 0.25 Hertz beobachten. Je besser der geistige Zustand ist, desto größer ist die Amplitude dieser Schwingung. Das E-Meter signalisiert uns das durch eine gleichmäßige, rhythmisch fließende Hin- und Herbewegung seiner Nadel. Der Auditor spricht dann davon, dass die Nadel “schwebt”.

Diese Phänomene sind übrigens ein sicherer Beleg dafür, dass das E-Meter nicht den durch Schweißabsonderung veränderten Hautwiderstand* misst. Ein solcher Vorgang wäre viel zu träge. Der angezeigte elektrische Widerstand betrifft stets den sich zwischen den Elektroden befindlichen Körper. Also bevorzugt die Hände, die Arme und Teile des Oberkörpers.

Anmerkung.
Das E-Meter ist auch funktionsfähig, wenn es zur Widerstandsmessung kürzerer Körperdistanzen eingesetzt wird. Beim
Solo-Auditing* wird zum Beispiel eine Einhandelektrode* verwendet, die den Stromfluss in nur einer Hand ermittelt. Diese Tatsache könnte eine Bestätigung für die Ursächlichkeit “geistiger Masse” sein, die den Körper ganzheitlich durchdringt, so die Theorie. Auch elektrische Impulse, die durch das gedankliche Kontaktieren von Ladung* erzeugt werden, sind an der Wegstrecke einer Hand messbar.  

Wollte man das E-Meter als Lügendetektor einsetzen, wäre es ähnlich unzuverlässig wie das in den USA praktizierte Verfahren. Der Auditor, der einer Person eine  Frage stellt und dabei am E-Meter eine Anzeige sieht, weiß prinzipiell nur, dass er eine Anzeige gesehen hat. Alles andere erfährt er ggf. durch die weitere Befragung der Person. Dabei ist es unerlässlich, dass diese Person zu einer Mitwirkung bereit ist und das Bedürfnis hat, zum Auditor zu sprechen. Wenn sie eine Zusammenarbeit verweigert, erfährt der Auditor nichts. Das E-Meter wird nicht verwendet, um aus einer einzelnen Nadelreaktion bereits fertige Schlussfolgerungen zu ziehen. Eine Anzeige am E-Meter kann zum Beispiel auch bedeuten, dass die Person einen Protest auf die gestellte Frage hat oder dass sie in diesem Moment gerade an etwas anderes dachte, das sie sehr beschäftigt.         

Das E-Meter reagiert vornehmlich auf Nichtübereinstimmungen. Es ist daher  das Spiegelbild der augenblicklichen Realität der Person. Ob ein von ihr geschilderter Sachverhalt wahr oder unwahr ist, kann nur daran festgemacht werden, was von ihr selbst als Wahrheit angesehen wird. Im Einzelfall kann das von der Realität einer anderen Person deutlich abweichen. Das E-Meter zeigt nur an, was der Person zum Zeitpunkt der Befragung real ist oder ihr ohne große Anstrengung in diesem Moment real werden könnte.  

Hauptaufgabe des E-Meters ist es, der Person Dinge ins eigene Bewusstsein zu rücken, die bis dato unbewusst waren. Der gemeinsame Nenner jeder geistigen Störung, gleichgültig wie groß oder klein sie sein mag, ist Nichtwissen*. Eine Person ist niemals aus dem Grund verstimmt, traurig, wütend usw., dem sie selbst die Verursachung dafür zuweist. Das E-Meter ist also ein Werkzeug, um die wahren Ursachen geistiger Störungen ausfindig zu machen.

Dies können auch begangene Verfehlungen sein, jedoch würden sie am E-Meter nur dann anzeigen, wenn die Person selbst damit nicht übereinstimmt. Letzteres hängt in hohem Maße vom Niveau ihres Verantwortungsbewusstseins ab. Wer ein E-Meter also zum “Säubern” von Verfehlungen einsetzen will, sollte begleitende Schritte unternehmen, um das Ethik*- und Verantwortungsniveau der jeweiligen Person anzuheben. Eine Handlung wird nur dadurch zu einer Verfehlung, dass die Person sie selbst für eine solche hält. Das mag von den Kodizes der restlichen Gesellschaft im Einzelfall stark abweichen. Für den gedungenen Mörder mag es zum Beispiel eine Verfehlung sein, am Opfer vorbeigeschossen und damit den Auftrag nicht erwartungsgemäß ausgeführt zu haben.

Außerdem spielen immer auch Rechtfertigungen eine große Rolle. Wer eine begangene Tat rechtfertigt, erklärt damit vor sich und Anderen, warum es keine Verfehlung war. Nur dadurch kann ein Täter letztlich vor sich selbst bestehen. Indem er solche Rechtfertigungen ständig wiederholt, werden sie zu seiner eigenen Wahrheit. Auch eine vorsätzliche Tötungshandlung würde auf diese Weise am E-Meter keine Anzeige mehr ergeben. Solchen Dingen könnte man sich aber durch eine variierte Fragetechnik nähern. Zum Beispiel: “Hatte jemals jemand sein Recht auf Leben verwirkt ?”

In dem Maße, wie mittels des E-Meters Rechtfertigungen einer Handlung gefunden und entfernt werden können, erkennt die jeweilige Person ihre eigene überlebensfeindliche Verursachung und übernimmt dafür die Verantwortung. Dies geschieht, weil sich die Rechtfertigungen als Lügen oder maßlose Übertreibungen herausstellen, denen es bezogen auf die Tat an jeglicher Verhältnismäßigkeit mangelt. Leute, die alles im Leben rechtfertigen, haben damit aufgehört, für irgendetwas verantwortlich zu sein. Trotzdem kann man sie nicht als von Natur aus schlecht bezeichnen, denn sonst wären Rechtfertigungen überflüssig.  

Hinweis:
Bei dem hier verwendeten Begriff der “Rechtfertigung” geht es um ganz subjektive und meist auch abenteuerliche Begründungen, warum es “okay” war, eine bestimmte Handlung zu begehen. Es geht dabei nicht um Gründe, die im Strafrecht die Rechtswidrigkeit ausschließen würden. (Notwehr, Nothilfe oder rechtfertigender Notstand.)

Das E-Meter zeigt Dinge an, die sich dicht unterhalb des Bewusstseinsniveaus einer Person befinden und die jetzt bewusst gemacht werden können. Das E-Meter reagiert nicht auf Ladung*, die tief im Unterbewusstsein* schlummert. Die Grenzen seiner Anwendung werden damit deutlich. Die Funktionsfähigkeit von Auditing beruht darauf, dass durch kontinuierliches Abschöpfen der “oben liegenden” Sachverhalte die tieferliegenden aus dem Unterbewusstsein aufsteigen und zu gegebener Zeit ebenfalls bewusst gemacht werden können. Daraus leitet sich ab, dass Auditing in der Regel über einen längeren Zeitraum angewendet werden muss, bis die angestrebten Ziele erreicht sind. Irgendwann, wenn alles bewusst gemacht wurde, hat die Person ihren Fall* gehandhabt.


Zusätzliche Anmerkung:
Das Säubern von Verfehlungen sowie die damit einhergehende Entlastung dessen, was der Volksmund das Gewissen nennt, kann für eine Person mit dem Gefühl großer Erleichterung verbunden sein. Die in der Katholischen Kirche praktizierte Beichte trägt diesem Umstand Rechnung und kann deshalb als wertvolle seelsorgerische Einrichtung angesehen werden. In allen Weltreligionen ist die Entlastung von begangenen Verfehlungen ein zentrales Thema und nimmt deshalb breiten Raum ein. Ihnen ist gemeinsam, dass sie einen engen Zusammenhang erkannt haben zwischen ethisch akzeptabler Lebensführung und seelischem Wohlergehen. Das ruhige Gewissen ist bekanntlich ein sanftes Ruhekissen. In der sicheren Erkenntnis, dass Verfehlungen die Pflastersteine auf dem Weg zur “Hölle” sind, möchte jede dieser Religionen dem Individuum durch die Verbesserung seiner ethischen Standards Hoffnung über den Tod hinaus vermitteln.  

Auch im Auditing wird begangenen Verfehlungen Aufmerksamkeit gewidmet. Dies geschieht jedoch nur, wenn die jeweilige Person es ausdrücklich wünscht. Das E-Meter dient dabei insbesondere zum Aufspüren längst verdrängter Sachverhalte sowie der Herstellung eines Verständnisses darüber, warum bestimmte Handlungen überhaupt begangen wurden. Durch ein spezielles Verfahren werden im Unterbewusstsein abgelegte Entscheidungen aufgedeckt und dauerhaft beseitigt, die ein Individuum möglicherweise über lange Zeiträume dazu gezwungen haben, immer wieder neu bestimmte Verfehlungen zu begehen. Dazu können auch durch Hypnose oder andere Techniken eingepflanzte Befehle gehören. Vielen bietet sich im Auditing überhaupt zum ersten Mal die Gelegenheit, das Gewissen belastende Dinge loszuwerden, ohne sofort dafür ins Unrecht gesetzt oder bestraft zu werden. Durch eine solche Bereinigung wird die Person wieder ursächlich über ihr eigenes Handeln und gewinnt ihre Selbstachtung zurück. Ohne die Hilfe des Auditors würden ihre Handlungen auch weiterhin zu einem mehr oder minder großen Teil durch das Unterbewusstsein* bestimmt werden.

Jedes menschliche Wesen ist von Natur aus gut. Dort, wo es überlebensfeindlich handelt, schadet es immer auch sich selbst. Eine auf Zerstörung ausgerichtete Persönlichkeit, wozu in erster Linie der Kriminelle gehört, ist im spirituellen Sinn des Wortes “geisteskrank”. Sein wahres Ich ist unter einem aufgetürmten Berg von Unrat verschüttet und so sehr oft gar nicht mehr zu erkennen. Unsere Gesellschaft, die den Zusammenhang zwischen Kriminalität und geistiger Störung nicht wahrhaben will, sondern dieses Verhalten für ein eigenständiges Phänomen hält, hat folgerichtig auch keine funktionierenden Lösungen für dieses Problem. Das gilt besonders für die Kriminologie*, die ständig auf der Suche nach den Gründen für kriminelles Handeln ist, dabei aber nie zu einleuchtenden Ergebnissen kommt. Sie bezeichnet sich selbst als “interdisziplinäre” Wissenschaft, wird aber vielfach nur belächelt. 

 

 

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