Endphänomen (abgekürzt “EP”)

Man versteht darunter bestimmte objektive und subjektive Anzeichen, an denen zu erkennen ist, dass der Zweck der im Rahmen einer Sitzung (oder mehrerer Sitzungen) in Gang befindlichen Aktion erreicht wurde und diese nun beendet bzw. abgeschlossen werden kann. Für die so genannten
Prozesse* sind das:

1. Eine schwebende Nadel*.
2. Ein glückliches Lächeln (“Strahlen”) der Person.
3. Eine durch die Person geäußerte Erkenntnis.
4. Ein Gefühl der Befreiung von etwas, das zuvor belastete, siehe
Release*.

Die Punkte 1 bis 3 sind obligatorisch und müsse alle zusammen auftreten. Ob zusätzlich ein Befreiungsgefühl zu verzeichnen ist, hängt von der Art des auditierten Stoffs bzw. Geschehnisses ab. Bei einem beseitigten überlebensfeindlichen Postulat* ist das regelmäßig der Fall. Bei Dianetik der neuen Ära* (NED) ist das geäußerte Postulat wesentlicher Teil des Endphänomens.  

Bestimmte Auditingverfahren sowie
Rundowns*, Grade* und OT-Stufen* haben eigene Endphänomene. Diese können u. a. darin bestehen, einen unerwünschten Zustand losgeworden zu sein oder Wissen bzw. spezifische Fähigkeiten (zurück-) gewonnen zu haben.  
 

Wird die Auditingaktion länger als nötig durchgeführt, weil der Auditor das Endphänomen nicht erkannt hat, steigt der Tonarm*, und die auditierte Person verschlechtert sich wieder. Man spricht dann davon, dass die Aktion überlaufen* wurde. In diesem Fall muss der optimale Zustand, der beim Erreichen des EPs bestand, wieder herbeigeführt werden. Dem Auditor stehen dafür wahlweise mehrere Rehabilitationstechniken zur Verfügung.

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